AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ganesha Yoga Lounge
Hauptstrasse 33, 69117 Heidelberg
1. Angebote Ganesha Yoga Lounge
1) Abonnementsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen den Abonnenten gegen Zahlung eines monatlichen Beitrages zur Nutzung des im Vertrag näher definierten Angebotes der Ganesha Yoga Lounge. Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich.
2) Mehrfachkarten berechtigen zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (5-er , 10-er Karten u.ä.). Eine Kündigung oder Rückgabe ist nicht möglich.
3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot der Ganesha Yoga Lounge enthalten sind (Therapien, Einzelunterricht u.a.). Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.
2. Beginn und Ende der Abonnementsverträge, Kündigung
1) Abonnementsverträge (§ 1 Abs.1) werden für die Mindestlaufzeit von 6 Monaten geschlossen.
2) Der Vertrag kann – frühestens nach Ablauf von 3 Monaten – mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatesende – schriftlich – gekündigt werden. Maßgebend ist der Eingang der Kündigung.
3) Eine außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats wird gültig, sofern der Abonnent aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt.
4) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
6) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
3. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)
1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt volle Monate, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist der Ganesha Yoga Lounge schriftlich bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
2) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote der Ganesha Yoga Lounge nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.
4. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorrübergehende Schließung
1) Die Ganesha Yoga Lounge ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
2) Die Ganesha Yoga Lounge ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten zu ändern oder davon abzuweichen.
3) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer svorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.
5. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung der Einrichtungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, ferner solche Einrichtungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
2) Die Nutzungsgebühren sind durch die Einrichtung eines Dauerauftrages zu zahlen.
3) Die Ganesha Yoga Lounge ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote zu ändern. Die Preisänderung wird durch einen allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten der Ganesha Yoga Lounge mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt.
4) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist die Ganesha Yoga Lounge berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
5) Sofern die Ganesha Yoga Lounge besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Die Ganesha Yoga Lounge ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
6. Haftung
Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Wir haften jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Besucher aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden und für selbst verschuldete Unfälle. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
7. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, der Ganesha Yoga Lounge unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).
8. Datenschutzbestimmungen
Der Nutzer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken von der Ganesha Yoga Lounge elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
9. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten
Wird das gebuchte Einzelangebot (u.a. Personal Training) durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist die Ganesha Yoga Lounge berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für gebuchte Leistung zu verlangen.
10. Salvatorische Vereinbarung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.
(Stand Juli 2015)
Hast du noch Fragen?
JEANETTE, Inhaberin Ganesha Yoga Lounge
+ 49 179 26 00 793
jeanette@ganesha-yogalounge.de